Während Herr Schweiger und Frau Guttenberg sich noch loben wie toll sie sich doch für Kinder einsetzen, tat sich nun ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Bisher sind die Regelungen folgendermaßen: Wird ein Kind bereits im Säuglingsalter schwer missbraucht, beginnt die 20-jährige Verjährungsfrist erst nach 18 Jahren zu laufen. Der Täter kann folglich …
“Religionsfreiheit eines der großen Menschenrechte” In Nordrhein-Westfalen sind ein Drittel der staatlichen Grundschulen katholisch. Seit Kurzem werden andersgläubige Kinder dort abgelehnt, obwohl sie in der Nähe wohnen. Zeit-online