Religion ist Privatsache. Ja leider ist dies bei Staat und Kirche in der Bundesrepublik noch nicht so ganz angekommen. Von Karfreitag bis Ostermontag ist es dann wieder soweit: Auf Grund der Feiertage einer Religion verbietet der Staat öffentliche Tanzveranstaltungen. Obwohl das Grundgesetz in Artikel 4 die ungestörte Ausübung der Religion gewährleistet, bedeutet dies nicht im …
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