Schriftgröße Für alle verpflichtenden Angaben auf der Verpackung – also sowohl die Zutatenliste als auch Angaben zum Nährwert – soll eine Mindestschriftgröße von 1,2 Millimetern (bezogen auf den Buchstaben „x“) vorgeschrieben werden. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner lobte dies in einer Pressemitteilung mit den Worten: „Die Informationen auf den Verpackungen werden (…) besser lesbar.“ Nicht nur ältere …
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