Schriftgröße
Für alle verpflichtenden Angaben auf der Verpackung – also sowohl die Zutatenliste als auch Angaben zum Nährwert – soll eine Mindestschriftgröße von 1,2 Millimetern (bezogen auf den Buchstaben „x“) vorgeschrieben werden. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner lobte dies in einer Pressemitteilung mit den Worten: „Die Informationen auf den Verpackungen werden (…) besser lesbar.“ Nicht nur ältere Menschen dürften dies anders beurteilen.
Herkunftskennzeichnung
Für Fleisch soll eine verpflichtende Herkunftsangabe vorgeschrieben werden. Diese soll sich allerdings auf den Verpackungsort beziehen. Angaben dazu, wo die Tiere gehalten wurden, sind nicht vorgesehen. Das EU-Parlament hatte im Gegensatz dazu recht weitreichende Angaben zur Herkunft vorgesehen: Bei Fleisch sollten Verbraucher Informationen zum Land bzw. Ort der Geburt, der Haltung und der Schlachtung auf der Verpackung geben, auch für Milchprodukte und verarbeitete Produkte, die hauptsächlich aus einer Zutat bestehen, forderte das EU-Parlement Angaben zur Herkunft.
Danke Fr. Aigner, Sie sind wirklich der Wahnsinn. Was Sie so alles hinbekommen. Mein Vorschlag: Alle ihre Drecksgesetze für die Sie bezahlt werden, werden wir Ihnen auch in Schriftgrad 4 vorlegen, die sie dann vorlesen dürfen. Denn was gut ist für uns Verbraucher ist auch gut für Sie.
Infos wie immer von foodwatch (Die Zeilen da oben sind nur ein kleiner Ausschnitt)
keine Ampel
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