Während Herr Schweiger und Frau Guttenberg sich noch loben wie toll sie sich doch für Kinder einsetzen, tat sich nun ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Bisher sind die Regelungen folgendermaßen:
Wird ein Kind bereits im Säuglingsalter schwer missbraucht, beginnt die 20-jährige Verjährungsfrist erst nach 18 Jahren zu laufen. Der Täter kann folglich 38 Jahre belangt werden. Anders liegen die Dinge im Fall eines knapp 14-jährigen Kindes, das von seinen Betreuern belästigt wird. Bis zum 18. Geburtstag vergehen in diesem Fall gerade einmal vier Jahre, und auch die reguläre Verjährungsfrist ist nur halb so lang wie in Fällen schweren Missbrauchs. Die Folge: Bereits 14 Jahre nach der Tat haben die Behörden keine Handhabe mehr.
Das ist auch das Schlupfloch durch das die Kirchen seit einem Jahr kriechen und sich bis heute nicht einig sind, was einem Opfer denn nun zustünde. Eine Frechheit mit den Tätern an einem Tisch zu verhandeln, aber Til und Stefanie sind ja auch noch mit loben beschäftigt.
Das Landgericht Osnabrück fällte nun eine Entscheidung, die die Verjährungsfrist davon abhängig macht ab wann das Opfer sich der Tat bewusst ist. Von diesem Zeitpunkt ausgehend, wurde die Verjährungsfrisst nun abhängig gemacht.
Es ist nicht das Ziel, aber es ist ein Schritt in diesem verfilztem Spiel mit den Opfern, für die sich wahrlich niemand zu interessieren scheint.
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