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Bundesverfassungsgericht ist Garant der Demokratie
Merkel bezeichnete das Gericht als „ein verlässliches Rückgrat für die junge Demokratie“ und „Das Bundesverfassungsgericht ist eine Institution, deren Existenz man nicht genug loben kann“, sagte Kauder
Fluggastdatensammlung, Vorratsdatenspeicherung, Elena, AKW Laufzeitverlängerung, Videoüberwachung, Elektronischer Personalausweis, Elektronischer Reisepass…. Die Menge an Klagen nimmt drastisch zu und wie äußert sich der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Herr Voßkuhle dazu?
Wer mehr als fünf Beschwerden in drei Jahren einreicht, soll in der Kategorie Dauerkläger landen. Die sollen künftig eine Gebühr von mehreren hundert Euro bezahlen, bevor ihr Verfahren weiterbearbeitet wird. Im vergangenen Jahr haben 7000 Verfahren das oberste Gericht erreicht – so viele wie noch nie. Davon seien 1000 bis 1500 Klagen von Querulanten gewesen. focus
Während das Gleichstellungsgesetz bei religiösen Einrichtungen völlig irrelevant zu sein scheint und die Hartz4 Regelung 5 Jahre benötigt bevor sie vom BVerfG als rechtswidrig anerkannt wird und erneut rechtswidrig ist und die Auflagen des BVerfG’s nicht erfüllt wurden, sitzt man dort selig und bereift sich noch als demokratisch.
Gewählt werden die Richter zur Hälfte von einem speziellen Wahlausschuss des Deutschen Bundestags und zur anderen Hälfte vom Bundesrat. Was es also als Jurist nicht in den Bundestag gebracht hat, wird von diesem in das BVerfG für 12 Jahre gewählt. Hiermit wird der Begriff der Gewaltenteilung völlig egalisiert.
Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland besagt:
„(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Dazu bemerkt Richter Udo Hochschild vom Verwaltungsgericht Dresden:
„In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet. Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht. In den stenografischen Protokollen des Parlamentarischen Rats [des deutschen Verfassungsgebers] ist wörtlich nachzulesen, dass die Verfasser des Grundgesetzes eine nicht nur rechtliche, sondern auch tatsächliche Gewaltenteilung, einen neuen Staatsaufbau im Sinne des oben dargestellten italienischen Staatsmodells wollten: ‚Die Teilung der Staatsgewalt in Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung und ihre Übertragung auf verschiedene, einander gleichgeordnete Träger‘ [Zitat aus der Sitzung des Parlamentarischen Rats vom 8. September 1948]. Der Wunsch des Verfassungsgebers fand seinen Niederschlag im Wortlaut des Grundgesetzes [z. B. in Art. 20 Abs. 2 und 3, Art. 92, Art. 97 GG]. Der Staatsaufbau blieb der alte. […] Das Grundgesetz ist bis heute unerfüllt. Schon damals stieß die ungewohnte Neuerung auf heftigen Widerstand. Bereits in den Kindestagen der Bundesrepublik Deutschland wurde die Gewaltenteilung mit dem Ziele der Beibehaltung des überkommenen, einseitig von der Exekutive dominierten Staatsaufbaus erfolgreich zerredet. Die allenthalben verbreitete Worthülse ‚Gewaltenverschränkung‘ wurde zum Sargdeckel auf der Reformdiskussion.“ Gewaltenteilung.de
2 Kommentare
Für mich hat das Bundesverfassungsgericht seine Glaubwürdigkeit 2008 verloren, nachdem über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach 4 Wochen noch nicht entscheiden war.
Das demokratische Prinzip / Demokratieprinzip / Rechtsstaatsprinzip in Grundgesetz und Verfassungen sowie der entsprechende Staatsaufbau hat mehr mit Fantasie, Wunschdenken, Schwachsinn oder Selbstliebe (Narzissmus) der Herrschenden zu tun, als mit Demokratie.
Allen Gesellschaftsformen liegen bestimmte Weltanschauungen bzw. Philosophien zugrunde. Dabei werden von Philosophen auch vermeintlich schlaue Aussagen gemacht, die zwar falsch oder verfälscht sind, aber den Herrschenden Macht verleihen und der Machtapparat sich deshalb eifrigst bemüht, diese Irrlehren dem Volk als wahr anzudrehen.
Die Lehren von Locke, Montesquieu, Marx, Lenin, Hitler, Religionen (z.B. Inquisition) und auch die Ansichten unseres maßgeblichsten ‚Experten‘ Ridder ( http://www.gewaltenteilung.de/demokratieprinzip.htm ) sind Irrlehren, soweit sie das Wichtigste, nämlich die Verhaltensgesetze außer acht lassen.Die vielen „wissenschaftlichen“ Schriften und grafischen Darstellungen beweisen nichts. Sie sind so wertlos wie der beschriebene und bebilderte Weltuntergang am 21.12.2012..
Von den Obrigkeiten publizierte Irrlehren werden zur Unterjochung benutzt. Das Recht hat weniger der Freiheit als der Macht gedient….Das ist auch der Grund, weshalb sich die Politik lieber mit Wirtschafts-, Sozial-, Kultur-, auch Gesundheitspolitik anstatt mit der Freiheit des Bürgers beschäftigt. (vgl. http://library.fes.de/gmh/main/pdf-files/gmh/1966/1966-01-a-041.pdf RUDOLF WASSERMANN). Ein aktuelles Beispiel zum Thema Macht gegen Freiheit ist der Fall Mollath. Herr Mollath muss nun schon bedauerlicherweise über 7 Jahre dafür büßen, dass unsere Gesellschaftsform nach Irrlehren konstruiert wurde. Ich musste in der ehemaligen DDR viel weniger büßen, weil ich den Schwindel staatlicher Organe nicht ertragen konnte. Zeugenaussagen zum nicht existenten deutschen Rechtsstaat nachstehend. Jeder wird auch schon gemerkt haben, dass die Wahrnehmung von Rechten bzw. Kritiken an der Obrigkeit zumindest mit Beschwerdegebühren bestraft werden
Bei der Konstruktion unserer Gesellschaftsform wurde dummerweise besonders die Philosophie des von 1632 bis1704 lebenden John Locke (http://de.wikipedia.org/wiki/John_Locke ) verwirklicht. Dementsprechend wird ein primitiver Legitimationszusammenhang des Volkswillens mit Amtsträgern behauptet (s. auch Art. 20 Abs. 2 GG sowie http://www.gewaltenteilung.de/haeuser2.htm ). Das von Locke erwähnte Widerstandsrecht (http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht#Das_Widerstandsrecht_bei_John_Locke) wurde in Art. 20 Abs. 4 GG aufgenommen, wird aber z.B. mit dem Überwachungswahn immer mehr abgebaut.
In der Philosophie des Marxismus-Leninismus wurde wohl mit der Konstruktion der UdSSR und der DDR auch dieser Legitimationszusammenhang des Locke verwirklicht, aber ein Widerstandsrecht war nicht erlaubt. Dafür wurde das Geld als die Wurzel allen Übels angenommen und es sollte das Geld langsam abgeschafft werden.
Weiter wurde bei der Konstruktion unserer Gesellschaftsordnung (und anderer Gesellschaftsordnungen) dummerweise nicht vom menschlichen Verhalten, sondern davon ausgegangen, dass sich z.B. mit dem Grundgesetz und mit dem Wahlsystem (Bundestagswahl, Landtagswahl) das Handeln des Machtapparates einschließlich der Richter dem Volkswillen bzw. nach den Gesetzen programmieren lassen (s. auch Art. 20 Abs. 2 und 3 GG, Art. 97 GG), wie das bei Maschinen bzw. Computern machbar ist und dass sich der Machtapparat selbst entsprechend kontrolliert und programmiert. Es geht aber nicht, dass sich ein Machtapparat selbst kontrolliert und dabei freiwillig Machteinbußen hinnimmt.
Bei der mit unserer Gesellschaftsordnung verwirklichten „Philosophie“ wurden den Menschenrechten entgegenstehende Verhaltensweisen wie das Hörigkeits- und Unterjochungsverhalten, vgl. z.B. http://www.uni-koeln.de/hf/konstrukt/didaktik/experiment/experiment_beispiel.html , die Förderung von Heuchelei und Ächtung von Kritikern, vgl. http://www.quality.de/quality-forum/2003/messages/4400.htm sowie die Gruppenaggressivität (vgl. z.B.http://users.auth.gr/gtsiakal/AcrobatArxeia/Tsiakalos_Xenophobie.pdf , Ämterpatronage, Justizkumpanei) übersehen. Auch Neid, Missgunst, Bequemlichkeitsstreben, Geldgier u.ä. wurden übersehen. Dafür wurde mit unserem „Demokratieprinzip“ dem Egoismus, dem Narzissmus, der Selbstliebe (http://de.wikipedia.org/wiki/Narzissmus ) der Herrschenden und ihrer Gruppen gehuldigt. Unsere Gesellschaftsform wurde nach der Meinung Ridders konzipiert, der meinte, dass wegen der im Grunde edlen menschlichen Natur das demokratische Prinzip ausreichend wäre, um den Machtmissbrauch von Herrschenden zu verhindern, weil diese ja verpflichtet wären, sich an Verfassung, Gesetz und Recht zu halten (vgl. http://www.gewaltenteilung.de/demokratieprinzip.htm ).
Egoismus, Narzissmus, Gruppenverhalten u.ä. sind für den Selbsterhalt notwendig, derartige Verhaltensweisen sind aber für die Rechtspflege völlig untauglich, keinesfalls Merkmale einer „edlen menschliche Natur“.
Die Lehren vom Legitimationszusammenhang und der edlen menschlichen Natur (der Herrschenden) sind genau so ‚wahr‘ wie z.B. die Lehren von minderwertigen und höherwertigen Menschenrassen.
Ausschnitte aus Rezensionen zum Buch „Die narzisstische Gesellschaft: Ein Psychogramm“:
Herr Maaz hält sich nicht bei “bequemen” Symptomen wie gierigen Bänkern, korrupten Politikern oder allgemein den “Verbrechern da Oben” auf, sondern zeigt, das diese Auswüchse nur in Verbund mit willigen Erfüllungsgehilfen, sprich (mehr oder weniger) UNS ALLEN möglich sind …. Viel zu oft werden narzisstische Typen umjubelt und gefördert – in Politik, Beruf und im Privatleben. In einer Welt, in der es nur noch auf die richtige Selbstdarstellung ankommt, scheint jedes Mittel recht. … Auch wenn Leichen den Weg der Narzissten pflastern, sie haben Erfolg. Weil das System auf Selbsterhalt ausgerichtet ist. Und so lange Narzissten bis in die Spitzen der Welt-Politik sitzen, werden sie sich in Amt und Würden erhalten. Neuen Gesellschaftsformen bleibt damit der Weg versperrt. Ein Graus! Missbrauch einer ganzen Welt.
Der in unserer Gesellschaftsordnung verwirklichte Legitimationszusammenhang Lockes ist quatsch. Es geht nicht darum, ob Amtsträger von Gott (zur Zeit von Locke die Monarchie) oder vom Volk legitimiert sind, sondern die Legitimation ergibt sich erst, wenn sich Herrschende an Verfassung, Gesetz und Recht halten.
Da bei unserer Gesellschaftsform die Verhaltensgesetze, insbesondere der Narzissmus nicht beachtet wurden und Herrschende ihr Verhalten weitestgehend nach eigenen Vorteilen und den Vorteilen ihrer Gruppe ausrichten, ist auch die Konstruktion unserer Gesellschaftsordnung untauglich und zum scheitern verurteilt.
Der Wolf offenbart die Natur des Menschen (vgl.http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/verhaltensforschung-woelfe-verraten-natur-des-menschen-a-855853.html ).
Bei den Staatsapparaten, bei Kriminellen und auch beim Volk kann ein Verhalten wie im Wolfsrudel beobachtet werden. Als Leitwolf, dem die anderen des jeweiligen Rudels folgen, fungiert der erste bzw. der dominanteste Amtsträger, Richter, Mafiaboss, Revolutionär usw..
Das Ergebnis des Rudelverhaltens und der Selbstliebe des jeweiligen Rudels des Staatsapparates ist z.B., dass Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Amtsträger bekanntlich „formlos, fristlos, fruchtlos“ sind. Gleiches kann man in der Regel bei anderen Rechtsmitteln beobachten. Dokumentationen über die Richterwillkür bzw. Justizkumpanei gibt es in Massen, z.B. unter http://unschuldige.homepage.t-online.de/, http://www.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf ,http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682 ,http://volksbetrugpunktnet.files.wordpress.com/2012/12/justiz.pdf , http://www.politaia.org/politik/fall-mollath-offener-brief-des-richter-i-r-heindl-an-beate-merk/ , http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 ,http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 ,http://www.zis-online.com/dat/artikel/2009_4_304.pdf , http://www.gustl-for-help.de/ .
Übrigens bekommen wir auch beim Bundesverfassungsgericht, das mit Richtern besetzt ist, die von der Bundesregierung ausgewählt wurden, immer weniger Rechte. Erfolgsquote 1999 nur 3% vgl. http://www.uni-bielefeld.de/presse/fomag/S22_27.pdf , 2006 viel weniger, nämlich 0,2 – 0,3%, vgl.http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237 und jetzt vielleicht 0,03 %? Die Erfolgsquoten stimmen mit der selbstgefälligen Grundhaltung, dem Selbstlob der Bundesregierung überein, der Staat erhebt sich über die Bürgerrechte, deutet das Grundgesetz um und baut einen Überwachungsstaat auf (vgl. auch Stimmen der Opposition aus dem Bundestag wie http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html undhttps://www.youtube.com/watch?v=dgsNB8JKDd8 ).
Ein SPD-Politiker und Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bayerischen Landtag zum Fall Mollath: “Wenn das stimmt, dann ist das kein Rechtsstaat, dann haben wir einen Archipel Gulag”- http://www.heise.de/tp/artikel/38/38767/1.html . Auch aus anderen Fällen ist das Bestrafen, Verrückterklären, Wegsperren, Entzug der Anwaltszulassung u.ä. von Regimekritikern bekannt. Bekannt sind u.a. die Fälle der Rechtsanwälte Rolf Bossi ( http://www.jurablogs.com/de/ble-nachrede-geldstrafe-fuer-rolf-bossi ), Claus Plantiko (z.B. http://wikimannia.org/Claus_Plantiko ), Friedrich Schmidt – http://bloegi.wordpress.com/2010/09/26/3-jahre-4-monate-gefangnis-fur-beamten-beleidigung/ .
Es fällt auf, dass regelmäßig Politiker der jeweiligen Regierungsparteien bevorzugt Bürgerrechte abschaffen und die unterlegenen Parteien der Opposition halten eher zum einfachen Volk. (vgl. http://www.buergerrechte-waehlen.de/index.php?option=com_content&task=view&id=25&Itemid=40 und http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_deutschen_Bundesregierungen , http://www.welt.de/debatte/kommentare/article108124972/Bundestag-verkauft-Buergerrechte-in-nur-57-Sekunden.html und http://www.tagesschau.de/inland/meldewesen102.html .
Die selbstgefällige Grundhaltung des Machtapparates tritt nicht nur bei der Bundesregierung, sondern den von ihr legitimierten Amtsträgern in Erscheinung. Man kann das bei Rechtsmitteln und Petitionen aller Art beobachten.
Die Gruppe der Amtsträger ist ein mächtigerer Souverän, der zur Unsicherheit des politischen Systems beiträgt. Denn die Exekutive (vgl.http://de.wikipedia.org/wiki/Exekutive ) dominiert alles. Die Politik verliert ihre Legitimation. Was wir bekommen ist noch viel schlimmer als die STASI und GESTAPO zusammen, meint Prof. Albrecht- http://politikforen.net/showthread.php?131970-Die-deutsche-Polizei-l%C3%B6st-sich-immer-mehr-vom-Rechtsstaat .
Der Staat (besser: die Obrigkeit) wacht demnach, ob Bürger die richtige Gesinnung und das richtige Verhalten an den Tag legen, die er für richtig hält. Damit ist zugleich eine Art Sanktions- oder Strafrecht für ungebührliches, eigenwilliges Verhalten der Untertanen in das staatliche Sicherungssystem eingeführt worden.
Wir haben eine bürokratische Diktatur, verbunden mit einer erheblichen Propaganda und einem Moralismus, der uns die freie Rede weitestgehend verbietet. Der breiten Masse ist es leider noch egal, was passiert. Alle verschließen fest die Augen, um nichts tun zu müssen und die Medien werden ihrer Aufgabe zur Aufklärung nicht gerecht. Es ist politisch gewollt, dass die Leute für dumm und blöd gehalten werden. Die Medien sind fest verbunden mit den Mächtigen und die lassen es nicht zu, dass sich kritische Journalisten frei entfalten können. Der faktische Souverän sind die Finanzmächte geworden. Unser entgrenzter Kapitalismus ist zum scheitern verurteilt. Wir müssen uns unsere Freiheit nehmen. Aber die Menschen sind allzu ängstlich und zurückhaltend und sie meinen, dass es uns gut geht, obwohl der Niedergang zu spüren ist. Der wirtschaftliche Niedergang kommt bestimmt, wodurch das politische System unsicher wird. Prof. Schachtschneider ruft zum Widerstand – http://www.mach-die-augen-auf-und-tu-was.de/auf-dem-weg-in-die-eu-diktatur-prof-schachtschneider-ruft-zum-widerstand/ . Bei Banken und ihren Aufsichtsbehörden ist die geistige und finanzielle Korruption auch systematisch (vgl. http://www.zeit.de/2012/29/Banken ).
Das Recht wird von den Gruppen der Rechtsanwender und der Finanzverwalter aus niederen Beweggründen missbraucht und der Untertan hat dieses Verhaltens offenbar hinzunehmen.
„… Einzelfallgerechtigkeit gibt es selbst in schwersten Fällen für die meisten Betroffenen nicht. Das bedeutet, sie sind hilflos der Willkür des Staates und den schweren Folgen dieser Willkür ausgeliefert. Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind die Parlamentsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Dieses System ist darauf angelegt, Menschen zu zerstören. Der Schutz des Grundrechts steht zwar auf dem Papier, wird aber in der Praxis weitgehendst ignoriert. …. Die Bürger sind aufgerufen, sich am Widerstand gegen die bestehenden und uns erwartenden Verhältnisse zu beteiligen. …“ ( von http://unschuldige.homepage.t-online.de/ )
Vorstehendes entspricht auch meinen Erfahrungen. Sogar in Rechtsstreitigkeiten gegen (milde verurteilte) Betrüger wurde ich von den Organen der Rechtspflege (Richter und Rechtsanwälte) noch angeschmiert und abserviert. Rechtsanwälte müssen sich wie Marionetten der Richter verhalten, da in Anwaltskreisen der richterliche Liebesentzug gefürchtet wird, der einen keinen wichtigen Prozess mehr gewinnen lässt, vgl.http://www.razyboard.com/system/morethread-schrottimobilien-patientfuerpatient-906595-4378610-0.html . Außerdem können neben Richtern auch Rechtsanwälte ruhig Pfusch für ihre Mandanten leisten, denn Rechtsanwälte trifft nach dem Bundesverfassungsgericht keine Schuld, weil Gerichte nicht legitimiert sind, den Rechtsanwälten auf dem Umweg über den Haftungsprozess die Verantwortung für richtige Rechtsanwendung aufzubürden (BVerfG NJW 2002, 2937). Der psychologische Abwehrmechanismus insbesondere der Justiz funktioniert perfekt (siehe dazu Schneider AnwBl. 2004.333), alles läuft darauf hinaus, die Unantastbarkeit richterlichen Verhaltens zu stärken und den Staat von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen. Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! Wenn aber die Rechtsunterworfenen richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt. Und so bleibt am Ende die Erkenntnis: Einen
Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den
haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal (vgl. auch http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 ).
Lösungsvorschlag gegen die Lust auf Unterjochung, Willkür, Pfusch, Machtmissbrauch, Rechtsbeugung, Betrug, Heuchelei, Kumpanei u.ä der herrschenden Oberschichten:
Der Vorwurf der Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung im Amt sollte von unabhängigen Gremien untersucht und beurteilt werden. Einem Untersuchungsgremium zur Untersuchung von Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt dürfen keine Richter, Staatsanwälte und Justizangestellte aus dem unmittelbaren Arbeitsumfeld der Beklagten oder aus Ständeorganisationen angehören.
Erst einmal sollte über das Mehrparteiensystem friedlich auf eine Verwirklichung von Menschenrechten hingewirkt werden.
Es sollte eine Partei sein, in der nicht- wie bei den etablierten Parteien- Nutznießer, sondern Geschädigte des Machtmissbrauchs organisiert sind. Die Grundrechtepartei ist z.B. gegen Rechtsbeugung ( http://grundrechtepartei.de/Rechtsbeugung ) und gegen den Hochverrat gemäß § 81 Abs. 1 Ziff. 2 StGB durch das Bundesverfassungsgericht in Sachen ESM-Vertrag bzw. Fiskalpakt (http://grundrechtepartei.de/Expertise:%C3%9Cberpositives_Richterrecht ).