Religion ist Privatsache. Ja leider ist dies bei Staat und Kirche in der Bundesrepublik noch nicht so ganz angekommen. Von Karfreitag bis Ostermontag ist es dann wieder soweit: Auf Grund der Feiertage einer Religion verbietet der Staat öffentliche Tanzveranstaltungen. Obwohl das Grundgesetz in Artikel 4 die ungestörte Ausübung der Religion gewährleistet, bedeutet dies nicht im Umkehrschluss, dass deren Regeln damit von allen in der Gesellschaft zu praktizieren sind. Schlimm ist es, dass die Freiheiten der “Nicht-Club-Mitglieder” damit beschnitten sind. Deshalb wird jetzt gehandelt und es gibt eine Petition zur Aufhebung des Tanzverbots an Feiertagen in Hessen.
Demokratie funktioniert eben nur für die, die Mitmachen. So trafen sich gestern in Frankfurt ein paar tausend Menschen zum Flashmob am Römerplatz und tanzten sich einen.
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