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Nach einer Abstimmung des Königswinterer Jugendhilfeausschusses verliert die katholische Kirche die Trägerschaft des Kindergartens in Rauschendorf. Letztendlich war der Auslöser eine Kündigung der Kindergartenleiterin Bernadette Knecht von Seiten der Kirche. Diese hatte sich von ihrem Mann getrennt und für einen neuen Lebenspartner entschieden.
Der Widerspruch, welcher schon im Artikel 3(3) und 4(2) des Grundgesetzes zu finden ist, ist an keiner Stelle kontraststärker zu finden, wie bei den Einrichtungen der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Tagtäglich liest man nun religiöser Diskriminierung am Arbeitsplatz.
Die Politik befasst sich gerade in diesen Tagen verstärkt mit dem Thema der Frauenquote und versucht dem Sinn und Begriff von Gleichstellung mehr Gewicht zu verleihen. Was nützt also nun diese ganze Diskussion darüber, wenn es einigen Gruppen in unserem Land erlaubt ist nach eigenem Ermessen diese allgemein geltenden Gesetze zu umgehen. Und wie groß kann der Widerspruch in einem Staat sein, wenn er dieses dann sogar noch weitgehend finanziell unterstützt.
Weil Bund, Land und Gemeinde mit den Trägerschaften von öffentlichen Einrichtungen eher eine finanzielle Win-Win Beziehung eingehen, ist es kaum möglich unter moralischen und ethischen Gesichtspunkten auch nur irgendetwas dahingehend aufzubrechen. So obliegt es wohl nur dem persönlichem Engagement der Eltern, wie in diesem Fall in Königswinter, hier überhaupt noch etwas Menschliches umzusetzen. Die Umstände werden viel klarer, wenn man die Zustände, die dort herrschen einmal genauer betrachtet.
Hierzu dieser Bürgerantrag des Elternbeirates an den Bürgermeister, welcher zur Abstimmung des Jugendhilfeausschusses überhaupt erst führte:
BÜRGERANTRAG
Sehr geehrter Herr Wirtz,
sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates!Im Namen der Kindergarteneltern des Katholischen Kindergartens Rauschendorf und als Bürger der Stadt Königswinter beantragen wir, dem Kath. Kirchengemeindeverband Königswinter… …die Trägerschaft des Kath. Kindergartens in Königswinter Rauschendorf… …, zu entziehen. Diesem Antrag liegt der folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Leiterin unseres Kindergartens hat sich wegen unüberbrückbarer Differenzen vor längerer Zeit dazu entschließen müssen, sich von Ihrem Ehemann zu trennen. Ende letzten Jahres zog sie mit einem neuen Partner zusammen. In bester Absicht teilte sie dies dem Träger des Kindergartens mit.
Abschließend verweisen wir auf die aktuelle Berichterstattung in der Tagespresse. Sämtliche Vergleichsgespräche mit dem Kirchengemeindeverband wegen einer Weiterbeschäftigung der Leiterin oder eines Trägerwechsels scheiterten, obgleich wir für den Fall eines Trägerwechsels bereits einen potentiellen neuen Träger und das generelle
Einverständnis des Jugendamtes vorweisen konnten. In Kenntnis des überwiegenden Interesses der Örtlichen, politischen Gemeinde hat sich der Kirchengemeindeverband gegen einen Trägerwechsel oder die Weiterbeschäftigung ausgesprochen. Die Gründe hierfür sind aus Sicht der Kirche nachvollziehbar, aber für uns nicht maßgeblich.Im Rahmen Unserer Recherchen haben wir festgestellt, dass das Kinderbildungsgesetz NRW keine Möglichkeit für die Eltern vorsieht, auf den Träger Einfluss zu nehmen. Es werden nur Anhörungsrechte eingeräumt. Auch die Stadt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat angabegemäß keine wirklichen Einflussnahmemöglichkeiten auf den Träger, wenn sich der Träger und ,,Vertragspartner“ vertragskonform verhält und das Kindeswohl nicht akut gefährdet ist. Daher sah man bislang keinen Anlass, tätig zu werden.
Die fehlenden Einflussmöglichkeiten halten wir für nicht zeitgemäß. Die Finanzierung der Kindergärten erfolgt annähernd ausschließlich durch die Stadt und die Eltern. wir haben faktisch nicht die Möglichkeit den Kindergarten zu wechseln, weil nicht ausreichend Plätze vorhanden sind und eine neue Elterninitiative nicht genehmigt werden würde. Zudem sind
viele Eltern aus beruflichen oder privaten Gründen auf einen ortsnahen Kindergarten angewiesen. In der Nähe von uns befindet sich eine ein-gruppige Elterninitiative, ein Dorf weiter ein weiterer katholischer Kindergarten unter derselben Trägerschaft. Wo also sollten wir die 45 Kinder unterbringen? unter diesen alternativlosen Rahmenbedingungen sind die Eltern dem ggf. formal vertragstreuen Träger hilflos ausgeliefert. Das widerspricht unserem Demokratieverständnis. Diese Problematik wird daher derzeit auch durch den Petitionsausschuss des Landtages NRW befeuchtet. Mit einer schnellen Entscheidung ist hier jedoch nicht zu rechnen.Die Eltern haben wegen des Umgangs des Trägers sowohl mit der Leiterin als auch insbesondere mit den Eltern selbst mittlerweile das Vertrauen in den Träger verloren. Seit Bekanntwerden der Auseinandersetzung kümmert sich der Träger zudem trotz mehrfacher Aufforderung kaum noch um die Belange des Kindergartens Viele Entscheidungen werden uns selbst überlassen. Nach Angaben des Trägers soll es schwierig sein, in der derzeitigen Situation jemanden Geeigneten zu finden, der sich des Kindergartens annimmt. Hierfür sollen wir sogar noch Verständnis haben. Die vor der Elternschaft gemachten Aussagen von Mitgliedern des Kirchengemeindeverbandes zu „wahren Katholiken“ und der offen geäußerte Unmut darüber, dass wir es überhaupt wagen, Entscheidungen der Obrigkeit in Frage zu stellen, malen ein dem Zeitgeschehen entrücktes Weltbild unseres derzeitigen Trägers, mit dem wir uns und viele andere Bürger nicht mehr zu identifizieren vermögen. Wir wollen unsere Kinder in Liebe und Geborgenheit aufwachsen sehen. Sie sollen behutsam gefördert. erzogen und ihnen ein christliches Werteverständnis vermittelt werden. Dies kann mit unserem derzeitigen Erzieherteam optimal gewährleistet werden. Dazu brauchen wir diesen Träger nicht. Zudem müssen wir mit diesem Träger um jede unserer Erzieherinnen fürchten. wenn deren Leben einmal eine andere Entwicklung nimmt. Jede Erzieherin ist für unsere Kinder eine enge Bezugsperson. Man kann sie nicht beliebig austauschen, ohne dabei Schaden anzurichten.
Wir richten uns daher nun an den anderen „Vertragspartner“, die Stadt Königswinter, inwieweit sie sich bereit und verpflichtet fühlt, die rechtliche Lage unter Berücksichtigung des Bürgerwillens in unserem konkreten Fall zu prüfen und ggf. einzugreifen bzw. hilfsweise zu unterstützen. Wir sehen hier einige Ansatzpunkte:
Unser Kindergarten ist nicht zuletzt auf Druck der Kirche zu 102 % sonderfinanziert. Ein geeigneter Träger, der bereit wäre auch nur einen geringen Eigenanteil zu Leisten, würde der Stadt und dem Steuerzahler Einsparungen bringen. ….
weiterlesen und noch weitere Quellen hier
1 Kommentar
Sehr interessanter Beitrag ich glaube es ist gut wenn gleichstellung herrscht.. 😉