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Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) sprach sich bei der Eröffnungsfeier für verbindliche Regeln zum Schutz von über das Internet beziehbaren Büchern und von Musik aus: “Geistiges Eigentum darf nicht schlechter gestellt werden als dingliches Eigentum.” Digitalisierte Inhalte bedürften desselben Schutzes wie Werke in Buchhandlungen und Bibliotheken: “Wer den Geist nicht schützt, verliert ihn.” http://www.rp-online.de/kultur/Frankfurter-Buchmesse-hat-begonnen_aid_914793.html
Wer seinen Geist nicht teilt, verliert ihn. Aber diese Ansicht kann man Herrn Westerwelle und anderen Gleichgeistern nicht zum Vorwurf machen, diese haben ihren Geist beim privatisieren des Denkens wohl schon verloren. Wie er richtig sagt aber falsch meint, bedürfen digitale Inhalte den selben Schutz wie in Bibliotheken und diese sind bekanntlich jedem zugänglich und kostenfrei. Bildung und Information für alle, aus diesem Gedankengut sind Bibliotheken und Archive entstanden. Da diese nun nur noch einen Klick entfernt sind, soll sich diese Sichtweise ändern? Warum?
Wenn man den Ruf nach geistigem Eigentum für Künstler einmal ernsthaft recherchiert, stellt man folgendes fest.
Bei Lektüre sieht es da nicht anders aus. oft kommen aus einem 100 000 Auflagen starken Werk kaum mehr heraus als der Lohn einer Verkäuferin. Ein paar interessante Informationen dazu hier:
Was verdient eigentlich ein Schriftsteller und Andreas Eschbach „über das Schreiben“
Es geht also weniger um die Interessen an geistigem Eigentum, sondern wohl eher um ein Geschäftsfeld, welches sich dumm und dämlich am Künstler verdient. Viele gehen in den letzten Jahren einen anderen Weg und geben ihr „Material“ frei zugänglich und für jedem zum Download ins Netz. Das fördert die Bekanntheit und durch Spenden oder Direktkäufe bleibt dem Künstler unter dem Strich mehr. Allein seine Unabhängigkeit ist dadurch unbezahlbar. Ist etwas gut, dann lässt sich der User auch nicht Lumpen und zahlt auch den einen oder anderen Euro. Weg von Zentralisierten Strukturen, welche bisher ihre Rechtfertigung durch deren Verteilung und der Werbung für das Produkt hatten, jedoch sich ein zu großes Stück abschneiden und den Künstler eher in Abhängigkeiten bringt als in Lohn und Brot. Dass man als User allein nicht solche Ansichten hat, sondern dass auch Künstler dies so sehen, dazu dieser Ausschnitt mit Dieter Bohlen bei Kerner, der sich eindeutig dazu äußert.
Nebenbei ist die Abmahnwelle auch ein lukratives Geschäft. Und für Wen? In einem Rechtsstaat, natürlich für Juristen mit Mindestlohn, wie Herrn Westerwelle. der halbe Bundestag und Konsorten. Nur mal so nebenbei: Von der Klage selbst hat der Künstler nichts und im seltensten Fall kann der Beklagte zahlen. Denn zumeist trifft es in dem Bereich Jugendliche, welche dann noch bevor sie irgendeine Bewerbung geschrieben haben schon Vorbestraft sind. Was in den 70er, 80er, 90ern noch gesellschaftlicher Usus war, dass man auf Tonband von Radiosendungen Lieder mit geschnitten hatte und diese Sendungen vielerlei so ausgelegt waren das man zum mitschneiden den Titel sogar ausspielen lies und nicht rein quatschte, ist auch den „Westerwelles“ klar und diese werden es zumeist auch daher kenne, weil sie es ebenso taten. Man überspielte sich von Freunden Kassetten und Schallplatten, stellte sich seine Kassetten zusammen.Die die dies taten, kriminalisieren nun die nächste Generation. Nicht weil sich moralisch etwas geändert hätte, nein, sondern weil es geht. Weil es schon damals gegangen wäre, aber keiner darin einen Sinn sah. Heute, wo mehr und mehr Juristen arbeitslos sind, brauchen auch sie ein neues Geschäftsfeld. Nämlich SIE, die Verbraucher, denn alles soll ja sein RECHT haben in einem Rechtsstaat. Und wer macht nochmal das Recht?